THOMAE: Auslaufen tiefgreifender Corona-Maßnahmen ist verfassungsrechtlich geboten
Es ist keineswegs unverantwortlich, sondern vielmehr verfassungsrechtlich geboten, dass die tiefgreifenden Corona-Maßnahmen mit dem Ende der Übergangsfrist am 2. April endgültig auslaufen. Die Omikron-Variante hat zu einer geänderten Lage geführt, die ein grundsätzliches Umdenken erfordert: Die Infektionszahlen haben sich weitgehend von der Hospitalisierungsrate entkoppelt, es droht keine Überlastung der Gesundheitssysteme. Es ist daher eine Selbstverständlichkeit, dass unnötige, staatliche Grundrechtseinschränkungen zurückgenommen werden. Pauschale, flächendeckende Maßnahmen sind den Menschen nicht mehr zuzumuten. Nach zwei Jahren coronabedingter Einschränkungen wird Gesundheitsschutz wieder zur Privatsache. Die Menschen sollen eigenverantwortlich darüber entscheiden, ob sie sich impfen und regelmäßig testen lassen, AHA-Regeln anwenden oder Maske tragen. Sollte es das Infektionsgeschehen notwendig machen, können Länder mit der Hot-Spot-Regelung unter Parlamentsvorbehalt passgenau und zielgerichtet eingreifen. Es ist jedoch richtig, dass eine solche Entscheidung ins Parlament gehört.