Stephan Thomae
THOMAE: Beschluss gegen Beherbergungsverbot ist ein Fingerzeig
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist ein Fingerzeig. Pauschale Beherbergungsverbote sind ein massiver und unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Die wirklichen Gefahren in der Pandemie gehen im Wesentlichen von Privatveranstaltungen aus. Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten hätten die Beherbergungsverbote daher gestern kippen müssen. Es ist bedauerlich, dass erst wieder ein Gericht den Stein ins Rollen bringen musste. Wenn wir die Akzeptanz der Bevölkerung nicht verlieren wollen, muss die Debatte über Corona-Maßnahmen wieder zurück in die Parlamente. Für den Deutschen Bundestag heißt das, dass die epidemische Lage nationaler Tragweite beendet werden muss.