THOMAE: BND-Gesetz ist verpasste Chance zur Neuordnung der Nachrichtendienstkontrolle
Mit dem neuen BND-Gesetz verpasst die Bundesregierung die Chance, die Kontrolle der Nachrichtendienste neu zu ordnen. Augenscheinlich will sie nur die Grenzen der Vorgaben aus Karlsruhe austesten. Sogar das von der Bundeskanzlerin kritisierte ‚Abhören unter Freunden‘ soll möglich sein, obwohl es dem Geist der europäischen Zusammenarbeit widerspricht. Eine echte Lücke besteht in der Aufsicht über Datenbanken, die der BND mit anderen inländischen oder ausländischen Diensten betreibt. Eine lückenlose und effektive parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ist aber unerlässlich für die Legitimation der Nachrichtendienste. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht genau das eingefordert. Wir brauchen daher endlich eine einheitliche Kontrollstruktur mit einem parlamentarisch gewählten Nachrichtendienstbeauftragten, einem Nachrichtendienstgericht und einem gestärkten Parlamentarischen Kontrollgremium sowie eine umfassende Novelle des G-10-Gesetzes.