THOMAE: Bundesregierung muss Vorratsdatenspeicherung abschaffen
Jetzt wird endlich der Europäische Gerichtshof Klarheit schaffen und über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland abschließend entscheiden. Dessen bisherige Rechtsprechung ist eindeutig und hätte die Bundesregierung veranlassen müssen, die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen und nach Alternativen zu suchen. Beides muss sie jetzt nachholen. Denkbar wäre eine anlassbezogene, begrenzte Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten oder Abwehr konkreter Gefahren, das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Die Bundesregierung hat jedoch die Rechtsprechung des EuGH lieber ignoriert und die Hände in den Schoß gelegt. Damit hat sie den Bürgerrechten wie der Sicherheit in Deutschland einen Bärendienst erwiesen. Die Überwachungsmöglichkeiten werden in einer vernetzten Welt immer weitreichender und die Überwachungsphantasien schwarzer und roter Sheriffs ebenfalls. Hier brauchen wir klare grundrechtliche Leitplanken.