THOMAE: Bundesverfassungsgericht stärkt informationelle Selbstbestimmung
Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit diesem Paukenschlag das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und betont die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten. Die Große Koalition muss nun endlich umdenken, nachdem erneut eines ihrer Sicherheitsgesetze kassiert wurde. Anstatt Überwachung aus- und Grenzen zwischen den Sicherheitsbehörden abzubauen, sollten Union und SPD eine grundlegende Neuordnung der gesamten Sicherheitsarchitektur Deutschlands angehen. Die FDP-Fraktion fordert eine Föderalismuskommission III, die systematisch und gemeinsam mit den Ländern eine entsprechende Reform vorbereitet. Dazu gehört auch, dass das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten fest im Grundgesetz verankert wird. Außerdem muss die Arbeit des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum endlich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.