THOMAE: Demokratie gegen Feinde resilient machen
Wir müssen den Parlamentarismus und die Verfassungsgerichtsbarkeit resilienter gegen Feinde der Demokratie machen. Wesentliche Strukturen des Bundesverfassungsgerichts sollten im Grundgesetz verankert werden. Dazu gehört für mich die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate, die Festschreibung der zwölfjährigen Amtszeit von Richtern und die Festlegung, dass das Gericht über seine Geschäftsverteilung und seine Arbeitsweise selbst entscheiden kann. Eine Änderung dieser Regelung wäre dann nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit möglich. Bislang können sie mit einfacher Mehrheit geändert werden. Ohne Änderungen gäbe es theoretisch die Möglichkeit, einen dritten Senat einzurichten und die Geschäftsverteilung so zu ändern, dass bestimmte Entscheidungen in diesem dritten Senat getroffen werden müssten. Das könnte de facto bedeuten, dass das Bundesverfassungsgericht als einer der wichtigsten Kontrolleure der Macht und Hüter der Verfassung lahmgelegt wird. Ein Blick auf Polen zeigt, dass autoritäre politische Kräfte zunächst versuchen, die Verfassungsgerichtsbarkeit auszuschalten.
Eines muss uns klar sein: Die Welt ist verletzlich geworden. Sie ist nicht mehr so friedlich, wie es nach dem Wegfall des Ost-West-Konflikts schien. Staaten wie Russland, der Iran und China testen, wie widerstandsfähig unser westliches System ist. Die Gefahr, dass extreme Parteien im Innern versuchen, demokratische Institutionen zu schwächen und zu behindern, ist real. Es geht um eine Absicherung von demokratischen Strukturen, die sich über Jahrzehnte bewährt haben und die es zu verteidigen gilt.