THOMAE: Der Rechtsstaat muss über Jugendämter und Familiengerichte tätig werden
Die Absenkung des Alters für die Strafmündigkeit bei Kindern wird nicht automatisch dazu führen, dass solche grausamen Taten wie in Mülheim nicht mehr verübt werden. Strafrechtliche Verantwortung setzt zudem einen bestimmten Entwicklungsstand voraus, der bei Kindern unter 14 Jahren regelmäßig nicht gegeben ist. Der Rechtsstaat muss vielmehr präventiv über Jugendämter und Familiengerichte tätig werden, um Versäumnisse der elterlichen Erziehung früh genug aufzudecken und aufzufangen. Dabei sollten die Behörden besser zusammenarbeiten und ein besonderes Augenmerk auf die schon oft früh auffällig werdenden Kinder legen. Das schließt auch die Kindergärten und Schulen mit ein. Lehnen die Eltern wie in Mülheim Unterstützung durch das Jugendamt ab, muss der Entzug des Sorgerechts sowie die Inobhutnahme durch das Jugendamt die Folge sein. Der Rechtsstaat muss sich hier robuster aufstellen.