THOMAE: Dublin-System muss ohne wenn und aber gelten
Deutschland muss das klare Signal senden, dass das Dublin-System ohne Wenn und Aber gilt. Es kann nicht sein, dass einige Mitgliedstaaten diese geltende Rechtslage ignorieren und Deutschland dann das Nachsehen hat. Um dem Nachdruck zu verleihen, müssen Flüchtlinge, für die Deutschland nach den Dublin-Regeln nicht zuständig sind, an den Grenzen zurückgewiesen werden. Etwa wenn die betreffende Person in einem anderen Mitgliedstaat registriert wurde oder einen Asylantrag gestellt hat. Aber auch, wenn es sich um eine unerlaubte Einreise aus einem europäischen Nachbarland handelt. Nach der Dublin-Verordnung kann sich ein Flüchtling nicht einfach aussuchen, wo er seinen Asylantrag stellen will, sondern muss dies dort tun, wo er erstmals europäischen Boden betreten hat. Sollte die Rechtslage hier nicht eindeutig sein, müssen wir europäische Regeln klarer fassen.