THOMAE: Effektivere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste notwendig
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig und ein wichtiges Signal. Unsere Werte und elementaren Grundrechte enden nicht an der Landesgrenze. Sie gelten weltweit und auch bei der Zusammenarbeit mit Ausländischen Nachrichtendiensten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich klargestellt. Der BND wird sein Vorgehen bei der Fernmeldeaufklärung künftig stärker begründen müssen. Die Bundesregierung muss nun dafür sorgen, dass das BND-Gesetz entsprechend nachgebessert wird. Die Praxis bei der Inlandsüberwachung zeigt, dass dies seine Arbeit nicht übermäßig einschränken würde und schnelles Handeln ohne Weiteres möglich ist. Das Gericht stützt die Forderung der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, dass wir eine effektivere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste brauchen. Dafür fordern wir drei Maßnahmen: Das Parlamentarische Kontrollgremium muss gestärkt werden, die G 10-Kommission sollte für die Fernmeldeüberwachung insgesamt zuständig sein und es sollte ein Nachrichtendienstbeauftragter des Deutschen Bundestages eingesetzt werden. Dieser muss unabhängig Informationen über die Tätigkeit der Nachrichtendienste einholen können und die Abgeordneten mit regelmäßigen Berichten darüber informieren.