Stephan Thomae

THOMAE: Ein faires Verfahren braucht eine faire Strafverteidigung

Ein faires Verfahren ist das A und O unseres Rechtsstaates. Ein Verfahren beginnt für jeden Beschuldigten bereits bei der polizeilichen Vernehmung. Bereits hier braucht ein Beschuldigter einen Strafverteidiger. Wir als FDP-Bundestagsfraktion mahnen zudem an, dass dieser Grundsatz für all jene gelten muss, bei denen eine Freiheitsstrafe droht. Die Verteidigung darf zuletzt nicht erst auf Antrag erfolgen, wie es der Gesetzesentwurf der Großen Koalition vorsieht, sondern muss von Amtswegen automatisch geschehen. Daher lehnen wir Freie Demokraten den Gesetzesentwurf der Regierung klar ab.