Stephan Thomae
THOMAE: Entscheidungen zu Äußerungen im Netz müssen Gerichte fällen.
Die teilweise extrem schwierigen Abwägungen, welche Äußerungen im Netz noch unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit fallen, und welche die Grenze überschreiten, müssen von Gerichten entschieden werden und dürfen nicht an private amerikanische Internetanbieter ausgelagert werden.