THOMAE: Familiennachzug zwischen Möglichkeit und Menschlichkeit
Ziel ist ein Einwanderungsgesetz
Wir wollen den Familiennachzug für weitere zwei Jahre aussetzen, sehen dabei aber verschiedene Ausnahmen für Fälle vor, in denen eine weitere Verzögerung der Familienzusammenführung nicht gerechtfertigt ist. Dies könnten Gründe sein, die in der Person in Deutschland liegen, zu welcher der Nachzug stattfinden soll. Sie könnten aber auch in der Person des Nachzüglers liegen.
Unserer Ansicht nach, kann es sich bei der Aussetzung des Familiennachzugs nur um eine Übergangslösung handeln, bis der Gesetzgeber das Aufenthalts- und Asylrecht in einem Einwanderungsgesetzbuch neu geregelt hat. Eine dauerhafte Regelung, die den Familiennachzug komplett ausschließt oder ihn zum Beispiel auf tausend Personen pro Monat oder auf eine Quote begrenzt, würden das Grundrecht auf Ehe und Familie (Artikel 6 des Grundgesetzes) sehr viel stärker belasten als eine zeitlich begrenzte weitere Aussetzung. Sie lässt keinen Raum, um Einzelfälle und konkrete Härtefälle zu berücksichtigen.