THOMAE-Gastbeitrag: Regierung bleibt bei Öffnungskriterien sachliche Begründung schuldig
Noch vor Kurzem ist die Forderung der FDP nach einer Lockerungsstrategie als unzeitgemäß und unverantwortlich kritisiert worden. Mittlerweile fordern alle, dass das öffentliche Leben kontrolliert wieder in Gang kommen muss. Die Öffnungsstrategie der Regierung und der Ministerpräsidenten knüpft allerdings an Kriterien an, für die sie die sachliche Begründung schuldig bleiben.
Maßstab sollte nicht die Verkaufsfläche oder die Branche sein, sondern die Frage, ob ein Geschäft oder ein Gewerbebetrieb Abstandsregeln und andere Schutzmaßnahmen garantieren kann. Mit der Größe oder der Branche hat das nichts zu tun. Auch der Hotel- und Gaststättenbereich geht beim Öffnungsmanagement leer aus. In vielen Urlaubsdestinationen zwischen Küste und Alpen leben ganze Gemeinden vom Tourismus. Bei Gaststättenpächtern laufen Pachten, Versicherungen und viele andere fixen Kosten genauso weiter wie bei anderen Gewerbetreibenden. Wenn Gaststätten und Hotels nur teilweise ausgelastet sind, lassen sich dort die Abstandsregeln genauso einhalten wie in anderen Geschäften.
Beruf und Familie müssen beim Öffnungsmanagement besser synchronisiert werden. Die zeitliche Verzögerung der Öffnung von Schulen und Kitas löst in vielen Familien, in denen beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, oder bei Alleinerziehenden die Fragen nach der Kinderbetreuung aus. Ein Stein im Getriebe vieler Berufspendler und für den Güterverkehr sind die vom Innenminister angedachten Grenzkontrollen. Wenn wir nicht dauerhaft Wartezeiten und Staus an unseren Grenzen produzieren wollen, braucht es eine bessere Zusammenarbeit mit unseren europäischen Partnern und keine nationalen Alleingänge.