THOMAE: Grundrechts-einschränkungen für Geimpfte ohne Ansteckungsgefahr aufheben
Wenn klar ist, dass von Geimpften keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, lassen sich Grundrechtseinschränkungen für sie nicht mehr rechtfertigen und müssen unverzüglich aufgehoben werden. Einschränkungen nur für Nicht-Geimpfte lassen sich allerdings schwer kontrollieren, sobald ein großer Teil der Bevölkerung geimpft wurde. Um eine langanhaltende Zweiteilung der Gesellschaft und Neiddebatten zu vermeiden, muss deswegen das Durchimpfen der Bevölkerung oberste Priorität haben und deutlich schneller und reibungsloser ablaufen als bislang. Sobald Ansteckungs- und Todeszahlen weiter zurückgehen und die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems sinkt, lassen sich allgemeine Grundrechtseinschränkungen immer weniger rechtfertigen. Solch wesentliche, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger betreffende Fragen, gehören ins Parlament und müssen dort debattiert werden. Der Deutsche Bundestag sollte sich daher in der kommenden Woche damit befassen.