Stephan Thomae
THOMAE: Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung ist gut für Bürgerrechte
Dass der Generalanwalt die in Deutschland bislang nur ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit europäischen Grundrechten hält, ist gut für die Bürgerrechte. Denn die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt ein massiver und unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Hieran ändert auch eine zeitliche Begrenzung nichts. Das hat der Generalanwalt unmissverständlich klargestellt. Es ist an der Zeit, sich endlich von der Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden. Man kann die geschäftsführende Bundesregierung daher nur eindringlich davor warnen, bei den laufenden Gesprächen auf EU-Ebene aktiv zu werden und damit den Versuch zu unternehmen, die künftige Bundesregierung hieran zu binden.