THOMAE: Im Grundgesetz „Rasse“ ersetzen
Die Proteste in den USA lenken den Blick auch auf den in Deutschland vorhandenen Alltagsrassismus. Bei allen Unterschieden zu den USA ist die Debatte richtig und ein Auftrag an die Politik, mehr gegen Rassismus zu tun. Rassismus setzt die Vorstellung vermeintlich existierender Rassen voraus. Das Grundgesetz verbietet rassistische Diskriminierungen, in dem es den Begriff ‚Rasse‘ als Antidiskriminierungsmerkmal nennt. Damit setzt es allerdings voraus, was es gerade vermeiden will: Die Fehlvorstellung, dass sich Menschen in ‚Rassen‘ einteilen ließen. Ein schlichte Streichung des Begriffs würde allerdings zu kurz greifen, da selbstverständlich Ungleichbehandlungen verboten sein müssen, die aufgrund bestimmter ethnischer Merkmale erfolgen. Im Grundgesetz sollte daher der Begriff ‚Rasse‘ als Antidiskriminierungsmerkmal durch ‚ethnische Herkunft‘ oder ‚Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe‘ ersetzt werden. Denn die jetzige Fassung leistet der Rassentheorien und damit Rassismus Vorschub.