Stephan Thomae
THOMAE: Koalitionskompromiss zu Paragraf 219a verfassungsrechtlich fragwürdig
Der Koalitionskompromiss zu Paragraf 219a StGB ist nicht nur in der Sache falsch, sondern auch verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig. Die Berufsfreiheit der Ärzte und die Informationsfreiheit der Frauen werden unverhältnismäßig eingeschränkt, wenn über eine erlaubte Tätigkeit nicht hinreichend informiert werden darf. Sollte es zu keiner weiteren Änderung am Gesetzestext kommen, behält sich die FDP-Fraktion einen Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht vor. Am besten wäre es jedoch, wenn Union und SPD zur Vernunft kommen und den Paragrafen 219a StGB ganz abschaffen. Das würde den betroffenen Frauen und Ärzten wirklich helfen.