THOMAE: Lambrechts Gesetzentwurf ist nicht geeignet
Bei der Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz ist Justizministerin Lambrecht bisher eher mit Schnellschüssen aufgefallen. Auch der jetzige Gesetzentwurf ist nicht geeignet, um Hass und Hetze effektiv zu bekämpfen und gleichzeitig die Meinungsfreiheit im Netz ausreichend zu schützen. Denn Netzwerkanbieter werden auch künftig zweifelhafte Beiträge lieber löschen, als ein Bußgeld zu kassieren. Gegen dieses Overblocking wird auch mit dem neuen Gesetz kein wirksamer Schutz geschaffen. Die FDP-Fraktion fordert daher ein Maßnahmenpaket. Dazu gehört, dass Nutzern ein unkompliziertes ‚Put-Back-Verfahren‘ zur Verfügung gestellt wird, wenn rechtmäßige Inhalte gelöscht werden. Zudem müssen Plattformanbieter für Overblocking in Haftung genommen werden können. Damit Betroffene künftig in die Lage versetzt werden, sich selbst besser gegen strafbare Inhalte verteidigen zu können, sollte ihnen außerdem ein gesetzlicher Auskunftsanspruch zur Herausgabe von Nutzerdaten an die Hand gegeben werden.