THOMAE: Miri darf kein prominenter Einzelfall bleiben
Der Vorstoß von Bundesinnenminister Seehofer ist unzureichend. Wenn ein verurteilter Straftäter oder ein Gefährder trotz verlängerter Einreisesperre wie im Fall Miri wieder nach Deutschland kommt, sollte er in Haft genommen werden können, während sein Asylantrag geprüft wird. Deutschland darf sich von solchen Leuten nicht auf der Nase rumtanzen lassen. Eine generelle Haft bei Wiedereinreise ist jedoch flüchtlingsrechtlich problematisch und scheitert in der Praxis an der geringen Zahl der Haftplätze. Es muss hinzukommen, dass die Bundesregierung zügig reagiert und Rückführungen bundesweit und einheitlich regelt. Im Fall Miri war es möglich, dass die Prüfung des Asylantrags und die Abschiebung in wenigen Tagen erfolgten. Das darf kein prominenter Einzelfall bleiben, sondern muss zur Regel werden.