THOMAE: Musterfeststellungsklage im Schweinsgalopp verabschiedet
Aus einer völlig falschen Motivation heraus haben Union und SPD im Schweinsgalopp und mit Scheuklappen auf den Augen heute die Musterfeststellungsklage durch den Bundestag gepeitscht. Dabei ist selbst mit der Verabschiedung dieses Gesetzes nicht gesichert, dass es den Geschädigten im Diesel-Skandal noch rechtzeitig hilft.
Durch das verkürzte parlamentarische Verfahren und unter Missachtung der Kritik sämtlicher Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung am vergangenen Montag hat die GroKo gravierende Mängel am Gesetz billigend in Kauf genommen.
Auch der von den Koalitionsfraktionen nur wenige Stunden vor der Sitzung des Rechtsausschusses eingebrachte Änderungsantrag konnte hier keine Abhilfe leisten: kleine und mittelständische Unternehmen dürfen nicht klagen, die Anmeldung zur Klage ist für Verbraucher viel zu kompliziert, und es fehlt an klaren Regeln zur Haftung im Innenverhältnis zwischen den Verbrauchern und dem Verbraucherschutzverband, der die Klage führt. Noch dazu wird künftig das Windhund-Prinzip gelten, wonach ein Verband das Verfahren nur dann führen darf, wenn er die Klage als erster oder zumindest noch am selben Tag einreicht. Das schadet der Qualität des Rechts und hilft auch nicht den Verbrauchern. Aus unserer Sicht hätte nicht der Poststempel, sondern das Gericht selbst darüber entscheiden sollen, welche der (innerhalb einer gesetzten Frist) eingereichten Klagen es verhandeln möchte.
Zusammen mit der Musterfeststellungklage haben Union und SPD auch noch einen kurzfristig eingebrachten Entschließungsantrag zum Abmahnmissbrauch im Rahmen der DSGVO beschlossen. Das fügt sich nahtlos in ihr parlamentarisches Trauerspiel ein und offenbart in beeindruckender Art und Weise ihre Untätigkeit in den vergangen zwei Jahren. Der auf Drängen unserer Fraktion und wieder einmal getrieben durch die Medienberichterstattung beschlossene Entschließungsantrag ist so vage formuliert, dass er dringende Fragen vollkommen unbeantwortet lässt.
Mit unserem eigenen Antrag haben wir Freie Demokraten uns dafür stark gemacht, die willkürliche Verpflichtung zu streichen, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten immer dann zu bestellen, wenn in einem Unternehmen mehr als 10 Personen mit der Datenverarbeitung betraut sind. Denn diese nationale Regelung geht über die Anforderungen der DSGVO hinaus und führt im Endeffekt zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen. Zudem wollen wir, dass Bagatellverstöße, durch die keine gravierenden Nachteile entstehen und deren Auswirkungen für den Wettbewerb minimal sind, keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz begründen können – auch unabhängig von der DSGVO.