Stephan Thomae
THOMAE: Neuregelung des Paragrafen 219a ist eine Nullnummer
Die Verurteilung macht deutlich, dass die Neuregelung des Paragrafen 219a eine Nullnummer ist. Ärzten, die sachlich informieren, droht auch weiterhin eine strafrechtliche Verfolgung. Der Paragraf 219a muss ganz abgeschafft werden. Mit ihrem faulen Kompromiss hat die Große Koalition damit weder den betroffenen Frauen noch den Ärzten geholfen. Es ist absurd, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf der Homepage eines Arztes strafbares Unrecht sein sollen. So müssen sich weiter Gerichte mit solchen Fällen beschäftigen, statt sich auf echte Straftaten konzentrieren zu können.“