Stephan Thomae
THOMAE: Paragraf 219a muss ganz abgeschafft werden
Der Referentenentwurf zum Paragraf 219a StGB führt zu keiner echten Verbesserung. Er ist vielmehr ein Misstrauensvotum der Union gegenüber den Ärzten, das die SPD mitträgt. Denn Ärzte dürften nach dieser Änderung nach wie vor nicht frei entscheiden, wie sie über Abtreibungen informieren. Der Fall der Ärztin Kristina Hänel würde unter dieser neuen Gesetzeslage wieder vor den Gerichten landen. Die FDP-Fraktion fordert eine wirkliche Verbesserung für die betroffenen Frauen und Ärzte. Dafür muss der Paragraf 219a StGB ganz abgeschafft werden.