THOMAE reicht Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische PAG ein
Gegen großen gesellschaftlichen Widerstand ist am 25. Mai 2018 das PAG-Neuordnungsgesetz in Kraft getreten und damit eine Vielzahl neuer Eingriffsbefugnisse der bayerischen Polizei. Dreh- und Angelpunkt ist vor allem die Absenkung der Eingriffsschwelle polizeilicher Maßnahmen und eine zeitliche Vorverlagerung durch die nahezu flächendeckende Einführung des Tatbestandsmerkmals der „drohenden Gefahr“.
Laut Stephan Thomae, stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag, und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D., genügt die Ausgestaltung an vielen Stellen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Die beiden Rechtsanwälte und FDP-Politiker haben am Freitag, dem 17. August 2018, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Details zur Verfassungsbeschwerde können Sie folgender Zusammenfassung entnehmen:
Zusammenfassung Verfassungsbeschwerde PAG
Zusammenfassung Verfassungsbeschwerde PAG.pdf (214.22 KB)