THOMAE: Sachverständige bestätigen FDP-Fraktion bei Familiennachzug
Zur Anhörung zum Familiennachzug bei subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:
Die Sachverständigen haben den Ansatz der FDP-Fraktion voll bestätigt. Auch der Vertreter des Deutschen Städtetags hat den Entwurf ausdrücklich unterstützt. Nötig ist eine Balance zwischen Möglichkeit und Menschlichkeit. Die Anhörung hat gezeigt: Die Fraktion der Freien Demokraten ist anders als Union und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen mit einem differenzierten Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg. Die Sachverständigen bestätigten, dass wir sachliche Kriterien brauchen, nach denen wir entscheiden, wer wann seine Familie nachholen darf. Die von Union und SPD geplante starre Kontingentierung trägt dem individuellen Schicksal der Betroffenen auf jeden Fall nicht Rechnung. Für Härtefälle darf es keine Obergrenze geben. Die Sachverständigen bestätigten zudem, dass wir wirksamere Härtefallklauseln benötigen, die insbesondere das Kindeswohl berücksichtigen. Auch die Idee der FDP-Fraktion, die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Schutzberechtigten und deren Integrationsleistungen zu berücksichtigen, sind auf positive Resonanz gestoßen. Insofern nimmt der Gesetzentwurf der Fraktion der Freien Demokraten bereits vorweg, wie eine künftige endgültige Gesetzesregelung aussehen sollte. Union und SPD müssen nur zustimmen.