THOMAE: Selbst bestimmen
Sterbehilfe ist eines der ethisch heikelsten und umstrittensten Themen in unserer Gesellschaft. Die Abwägung zwischen der Schutzpflicht des Staates und dem Selbstbestimmungsrecht ist eine Gratwanderung. Für die FDP-Fraktion ist klar, dass auch am Lebensende jeder Mensch größtmöglichen Raum für selbstbestimmte Entscheidungen haben muss.
Unsere Rechtsordnung respektiert den Wunsch eines Menschen, aus dem Leben zu scheiden, aber nur in engen Grenzen. Der Suizid selbst ist nach unserem Rechtsverständnis zwar nicht strafbar. Mitwirkungshandlungen durch Dritte aber überschreiten jenseits passiver und indirekter Sterbehilfe schnell die Schwelle der Strafbarkeit.
Besonders der 2015 neu eingeführte Paragraf 217 Strafgesetzbuch, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt, hat zu noch mehr Rechtsunsicherheit geführt und droht Ärzten sowie Hospiz- und Palliativmedizinern mit Strafverfolgung, wenn sie bei einem Suizid assistieren.
Es gibt viele tragische Fälle, in denen Menschen unheilbar krank sind, schwer leiden und die Palliativmedizin nicht mehr helfen kann. Diese Menschen darf unsere Gesellschaft nicht mit ihrem Leid allein lassen. Es ist Aufgabe des Staates und menschliche Pflicht schwer leidenden Menschen zu helfen. Wenn ein unheilbar kranker und leidender Mensch aus freiem Willen entschieden hat, dass er sterben möchte, dürfen wir ihm diese Selbstbestimmung nicht nehmen. Wer aus Mitgefühl und Mitmenschlichkeit einem solchen Suizid assistiert, darf nicht strafrechtlich verfolgt werden. Deswegen fordert die FDP-Fraktion, dass die Kriminalisierung der nicht-kommerziellen Sterbehilfe ein Ende hat.