THOMAE: Wahlrechtsreform im Kern bestätigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil die Wahlrechtsreform der Ampel im Kern bestätigt. Wir schaffen damit endlich einen verfassungskonformen Mechanismus zur spürbaren Verkleinerung des Parlaments.
Unser Ziel war es immer, den Deutschen Bundestag zu verschlanken und effizienter zu machen. Denn wer das Land reformieren will, darf nicht vor sich selbst Halt machen. Wir haben in unserem Haushalt 2025 gezeigt, dass wir Prioritäten setzen und auch den Rotstift anlegen, um einen soliden Haushalt für künftige Generationen sicherzustellen. Das tun wir nun auch bei uns selbst!
Das Urteil stellt sicher, dass die Wählerinnen und Wähler vor der Wahl wissen, wie viele Abgeordnete es nach der Wahl geben wird, nämlich genau 630. Das unkontrollierte Anwachsen des Deutschen Bundestages als größtes freigewähltes Parlament der Welt hat endlich ein Ende. Denn die Zweitstimmendeckung wurde in Karlsruhe klar bestätigt. Überhang- und Ausgleichsmandate gehören der Vergangenheit an. Es ziehen damit künftig nur noch all jene direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag, die ihr Ergebnis durch das Zweitstimmenergebnis der Partei decken können. Ganz nach dem Grundsatz: Solange der Vorrat reicht. Genau diese Zweitstimmendeckung war das Herzstück unserer Reform. Es war daher gut, die Wahlrechtsreform zu Beginn der Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.
Die Behauptung der Union, dass damit Wahlkreissieger um ihr sicheres Mandat betrogen würden, hält dieser verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand. Die Dauerblockade der CSU hat endlich ein Ende.
Dass die Grundmandatsklausel, künftig konsequenterweise Wahlkreisklausel, als Ausnahme von der Fünfprozenthürde erhalten bleiben muss, berührt das Kernstück unserer Reform nicht. Bis es eine solche Regelung gibt, bleibt die bisherige Regelung weiter in Kraft. Anstelle einer Klausel mit drei Grund- oder Wahlkreismandaten wäre auch beispielsweise die Zusammenrechnung der Ergebnisse zweier Parteien denkbar. Damit wäre eine so genannte Listenverbindung aus CDU und CSU möglich. Denkbar wäre auch eine Anhebung der drei Wahlkreismandate. Denn es war immer schon merkwürdig, dass eine Partei entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil in den Bundestag einzieht, die vielleicht nur 2 % der Zeitstimmen erzielt, aber drei Grundmandate erringt, eine Partei hingegen, die beispielsweise 4 % der Zweitstimmen erzielt, aber nur zwei Grundmandate erringt, nicht einzieht.