Die Nebenklage ist das im Strafprozess bedeutendste Opferschutzinstrument. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass im Zentrum des Strafprozesses der Angeklagte und die ihm zur Last gelegte Tat steht. Auch kann gesagt werden, dass die Nebenklage in ihrer jetzigen Form mitverantwortlich für die Überlastung unserer Justiz ist. Die Einsetzung von Gruppenrechtsbeiständen, wie sie die Expertenkommission in der letzten Legislaturperiode vorgeschlagen hat ist überlegenswert. Vor dem Hintergrund, Strafprozesse effektiver, zügiger und praxistauglicher zu gestalten sehe ich deshalb noch Handlungsbedarf über die Frage der Rolle des Opfers und seiner Rechte im Strafprozess hinaus. Hier dürfen freilich nicht nur Fragen der Effektivität des Verfahrens im Mittelpunkt stehen. Es muss auch darauf geachtet werden, dass die Rechte des Angeklagten nicht beeinträchtigt werden und mit den Veränderungen des Strafprozessrechts Schritt halten
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