Auf Demos filmen, Bildmaterial automatisch auswerten, Sachen und Daten sicherstellen, Post ohne Wissen des Empfängers öffnen, heimlich in Wohnungen einbrechen und Wanzen platzieren um Gespräche selbst mit unbeteiligten Dritten abzuhören und aufzuzeichnen, verdeckt und präventiv auf informationstechnische Systeme wie Clouds zugreifen. Was wie aus einem John le Carré-Roman anmutet, ist in Bayern seit dem 25. Mai 2018 Gesetz. Das neue PAG hat die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erheblich ausgeweitet, zulasten der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
Wen die Maßnahmen betreffen und wie lange sie andauern, ist völlig unklar. Eine drohende Gefahr, die im Übrigen durch die Polizei selbst festgestellt wird, soll in vielen Fällen bereits ausreichen. Damit kann praktisch jeder Bürger von schwerwiegenden Grundrechtseingriffen betroffen sein, ohne dass sie einem angemessenen Ziel dienen. Der Begriff der „drohenden Gefahr“ wurde zwar bereits 2017 im PAG eingeführt. Mit den neuen Befugnissen wurde er aber erst jetzt richtig scharfgestellt.
Da die Polizeibeamten die Prognose über eine drohende Gefahr nur sehr schwer einschätzen können und unklar ist, wie weit die Prognose in die Zukunft reichen soll, besteht aufgrund des Legalitätsprinzips und der Verpflichtung zur Gefahrenabwehr die Befürchtung, dass von den neuen Befugnissen exzessiv Gebrauch gemacht wird. Die drohende Gefahr geht also vom PAG selbst aus, insbesondere da auch der Katalog bedeutender Rechtsgüter um Eigentumspositionen und Sachen, deren Erhalt im besonderen öffentlichen Interesse liegen, erweitert wurde.
Als Anwalt der Bürgerrechte stellt sich die FDP in Bayern dieser unverhältnismäßigen Einschränkung der Freiheitsrechte entschieden entgegen und bereitet mit Hochdruck den Weg zum Bundesverfassungsgericht vor.
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